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ZahlungsunfähigkeitDie Zahlungsunfähigkeit ist allgemeiner Eröffnungsgrund des Insolvenzverfahrens, sie kann vom Schuldner und Gläubiger geltend gemacht werden. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er außerstande ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
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