Überschuldung
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Die Aufstellung eines Überschuldungsstatus ist dafür notwendig. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn dies den Umständen nach wahrscheinlich ist. Es findet eine zweistufige Prüfung statt: eine positive Fortführungsprognose führt zu einem Bewertungsmaßstab nach Fortführungswerten, eine negative zu Zerschlagungswerten.
Copyright© Leonhard Thierfelder Wessels Rechtsanwälte 2010 |

|
