Sozialversicherungspflicht, Beschäftigung, Insolvenz

Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht: Sozialversicherungspflicht während der Insolvenz


Im Insolvenzfall bleibt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auch nach Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers solange bestehen, als das Dienst oder Arbeitsverhältnis und der daraus resultierende Anspruch auf Arbeitsentgelt weiter besteht. Werden Arbeitnehmer durch einen Insolvenzverwalter von der Arbeit freigestellt, so bleibt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur Aufnahme einer anderweitigen Beschäftigung bestehen. Im Fall der Verlängerung des ursprünglich beendeten Beschäftigungsverhältnisses durch Vergleich ist ebenfalls bis zu dem festgelegten Termin von einem Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses auszugehen.


Wir beraten und vertreten Sie bei allen arbeits-,
insolvenz- und sozialrechtlichen Fragestellungen.




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