Riester-Rente und Insolvenz
Ist die Riester-Rente Verbraucherinsolvenz fest?
In der Ansparphase sind Forderungen oder Eigentumsrechte aus dem Vorsorgevertrag – Riester-Rente – unpfändbar, da sie nicht übertragbar sind (§ 97 EStG i.V.m. § 851 Abs. 1 ZPO). Das geschützte Altersvorsorgevermögen umfasst das in der Ansparphase angesammelte Vermögen (§ 10 a, §§ 79 ff. EStG) einschließlich der geförderten laufenden freiwilligen Altersvorsorgebeiträge (§ 82 EStG), seiner Erträge sowie den Anspruch auf Zulagen.
Durch § 850 Abs. 3 b ZPO werden in der Regel auch die monatlichen Auszahlungsbeträge aus der staatlich geförderten privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge – Riester-Rente - geschützt.
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