Gebührenunsere Gebühren in der Insolvenzberatung, -vertretungRechtsberatung und anwaltliche Vertretung kostet in der Regel Geld. Vergleichen Sie genau den Preis mit der angebotenen Dienstleistung. Fragen Sie vor Ihrer Auftragserteilung und vor Unterzeichnung einer Vollmacht nach den Kosten. Wir treten für Transparenz unserer Kosten ein und vermeiden so gleich zu Beginn falsche Vorstellungen. Erstberatung / Erstgespräch Wir vereinbaren in der Regel zu Beginn unserer Tätigkeit eine Erstberatung, in der wir Art und Umfang unserer Tätigkeit abstimmen und erörtern. Die für die Erstberatung entstehende Gebühr von 100,00 € wird auf spätere Gebühren angerechnet. Außergerichtliche Verhandlungen Verbraucherinsolvenz Wir prüfen zunächst stets, ob bei Ihnen Beratungshilfeberechtigung vorliegt. Hierzu bitten wir Sie, einen Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts beizubringen. Bei vorliegender Berechtigung, rechnen wir ausschließlich über Beratungshilfe ab. Ohne Beratungshilfeberechtigung schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung in nachfolgender Höhe ab. Der Gesamtbetrag muss während der laufenden außergerichtlichen Verhandlungen im Mandat gezahlt werden. Teilzahlungen sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Insolvenzeröffnungsverfahren Verbraucher- und Regelverfahren Für die Bearbeitung des amtlichen Formulars, die Antragstellung, die Vertretung im Verfahren über ein Schuldenbereinigungsplan und die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren vereinbaren wir eine Gebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. MwSt = 297,50 €. Der Gesamtbetrag muss vor Antragstellung gezahlt werden. Teilzahlungen sind auch hier nach Vereinbarung möglich. Vertretung im Insolvenzverfahren Für die Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren vereinbaren wir eine Vergütung in Höhe von 200,00 € zzgl. MwSt. = 238,00 €. Die Zahlung der Vergütung kann während des Insolvenzverfahrens aus dem Unpfändbaren erfolgen. |