Optimierungsgesetz SGB II (Hartz IV)

Sozialrecht: Gesetzgeber verschärft Sanktionen und Überwachung


Änderungen für AlgII Empfänger ab 01. August 2006

Zum 1. August 2006 sollen wieder eine Reihe von Änderungen für Arbeitslosengeld II Empfängern in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat seinem jüngsten Gesetzesvorhaben zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze den Arbeitsnamen „Optimierungsgesetz“ verliehen. Deutlich wird jedoch, dass nicht die Optimierung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund steht, sondern allein die Beschränkung der Ausgabenflut. So enthält das Gesetz keine neuen Leistungen. Vielmehr werden die Sanktionsmöglichkeiten erweitert.

Mit den Kürzungen sollen im Jahr 2006 rund 500 Millionen Euro eingespart werden und in den Folgejahren jeweils rund 1,5 Milliarden Euro.

·        Erwerbslose die neu ALG II beantragen, soll ein Sofortangebot gemacht werden, um ihre "Arbeitsbereitschaft" zu überprüfen.

·        Geplant ist außerdem die "flächendeckende" Einführung eines Außendienstes.

·        Erwerbslose müssen nunmehr nachweisen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt wenn zwei Menschen zusammen wohnen, bisher lag die Beweislast bei den Behörden.

·        Kinder sollen bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Der Umzug von unter 25jährigen Kindern wird von der Zustimmung der Behörde abhängig gemacht. Anderenfalls können Leistungen beschränkt.


Dass das Optimierungsgesetz zu einer Verbesserung im Sinne der Arbeitssuchenden führen wird, ist sehr zu bezweifeln. Es bleibt abzuwarten, ob sich zumindest die Hoffnungen der Politik erfüllen werden. Da bereits jetzt schon eine Vielzahl von Problemen angezeigt sind, bleibt ebenfalls abzuwarten, wie die Rechtssprechung zum Gesetz Stellung beziehen wird.




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