Neuregelungen zum 1. Januar 2009

Arbeit und Soziales

1.      Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt.

2.      Kurzarbeitergeld länger gezahlt

Kurzarbeitergeld kann künftig 18 Monate lang bezogen werden. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits Kurzarbeitergeld erhalten oder deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

3.      Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld

Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können künftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" sieht vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.

4.      Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert

Mit dem sogenannten Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz können hochqualifizierte ausländische Fachkräfte künftig schon ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn ihr jährliches Einkommen mindestens der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Für 2009 liegt diese Grenze bei 63.600 Euro. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten wollen, müssen mindestens 250.000 Euro investieren.

Um den sich mittel- und langfristig ergebenden zusätzlichen Bedarf an Hochqualifizierten zu decken hat die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms zur Sicherung der Fachkräftebasis erleichterten Arbeitsmarktzugang für Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, deren Familienangehörige, junge geduldete Ausländer und Absolventen deutscher Auslandsschulen geschaffen.

Für Saisonarbeitnehmer wurde die Möglichkeit geschaffen, anstatt vier Monate sechs Monate lang in Deutschland beschäftigt zu werden.

5.      Perspektive 50plus

Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen", das bislang als Modellprojekt durchgeführt wurde, wird auf mehr als 50 Prozent des Bundesgebietes ausgeweitet. Dann sind 237 Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen und Arbeitsagenturen an den 62 Beschäftigungspakten beteiligt – 43 mehr als 2008. Die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden, soll sich dadurch weiter erhöhen.

6.      Arbeitsmedizinische Vorsorge verbessern

Mit der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten geregelt, die Datenschutzrechte der Beschäftigten gewährleistet und die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen transparenter gestaltet. Zugleich stärkt die Verordnung das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Es geht um Verbesserungen in derzeit noch nicht ausreichend beachteten Bereichen.

7.      Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wird von 4,9 Prozent auf 4,4 Prozent gesenkt.

8.      Rechengrößen der Sozialversicherung

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2007 aktualisiert.

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9.      Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung wird neu ausgerichtet und modernisiert. Die Organisation wird gestrafft und an die heutigen wirtschaftlichen Strukturen angepasst. Wirtschaftlichkeit und Effektivität des Systems werden gesteigert. Die Zahl der Unfallversicherungsträger wird reduziert. Dies regelt das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz.

Ehrenamtlich Engagierte, das heißt Teilnehmer des neuen Freiwilligendienstes aller Generationen, werden in den Versicherungsschutz einbezogen. Unternehmer haben in die Jahresmeldung zur Rentenversicherung auch die unfallversicherungsspezifischen Daten einzubeziehen. Dafür entfällt nach einer Erprobungsphase der Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung.

10.  Bürokratieabbau im Melde- und Beitragsverfahren

Haben Arbeitgeber Beschäftigte, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, gilt für sie nunmehr das vollelektronische Melde- und Beitragsverfahren. Diese speziellen Meldungen und Beitragsnachweise werden über die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungswerke zentral angenommen und von dort aus an die zuständigen Einrichtungen weitergeleitet. Das bisherige Papierverfahren entfällt vollständig.

Arbeitgeber, die am Zahlstellenverfahren teilnehmen müssen, dürfen jetzt auch für dieses Verfahren eine vollelektronische Übertragung nutzen. Bis zum 1. Januar 2011 ist die Teilnahme freiwillig, danach wird sie verbindlich. Neu ist auch die Integration der Angaben für die Unfallversicherung in das Meldeverfahren der Sozialversicherung.

11.  Neue Regeln für flexible Arbeitszeitkonten

Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Immer mehr Beschäftigte lassen sich angespartes Arbeitsentgelt in längeren Freistellungsphasen auszahlen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Langzeitkonten attraktiver zu machen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Mit einer neuen Definition werden Langzeitkonten (Wertguthaben) klarer als bisher von anderen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (zum Beispiel Gleitzeit) abgegrenzt. Danach sind nur solche Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeitschwankungen zum Ziel haben, sondern zum Ansparen von Geld vorrangig für längere Freistellungsphasen (zum Beispiel Pflegezeit, "Sabbatical") gedacht sind.

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Wertguthaben auf Entgeltbasis geführt werden. Allerdings ist ein umfassender Bestandsschutz für bereits "in Zeit geführte" Wertguthaben vorgesehen.

(Quelle: www.bundesregierung.de)

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