Im Medizinrecht beraten und vertreten wir Sie u.a. in folgenden Bereichen:
·Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag, insbesondere Arzthaftung ·Ansprüche gegen privaten Krankenversicherer und gesetzliche Krankenkassen ·Ansprüche gegen private und gesetzliche Pflegeversicherungen ·Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, Psychotherapeutenrecht ·Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht ·Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe ·Vergütungsrecht der Heilberufe ·Krankenhausrecht ·Chefarztvertragsrecht ·Arzneimittel- und Medizinprodukterecht ·Apothekenrecht