Leistungen
Unsere Leistungen, die wir für Sie erbringen
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Sie erhalten von uns eine umfassende Schuldnerberatung. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam auszuloten, welche Wege für Sie aus der Schuldenfalle bestehen. Hierbei prüfen wir selbstverständlich auch, ob Sie ggf. vorhandenes privates Eigentum vor dem Zugriff der Gläubiger schützen können.
Ihr Mandat wird ohne Wartezeit bei uns bearbeitet. In der Regel sind wir daher in der Lage, zeitnah, innerhalb von 2 Monaten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen, ggf. Ihren Antrag auf Insolvenzeröffnung zu bearbeiten und zu stellen. Hierin liegt einer unserer Vorteile gegenüber den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen, die in der Regel Wartezeiten von mehr als 8 Monaten haben.
Wir vertreten Sie anwaltlich im außergerichtlichen Entschuldungsverfahren, im Insolvenzeröffnungsverfahren und im Insolvenzverfahren.
Außergerichtliche Entschuldungsverfahren
Die Vertretung im außergerichtlichen Entschuldungsverfahren umfasst u.a.
- das Ordnen Ihrer Unterlagen, - die rechtliche Prüfung der geltend gemachten Forderungen, - das Anschreiben aller Gläubiger sowie - die weitere Korrespondenz mit den Gläubigern mit dem Ziel des Abschlusses eines außergerichtlichen Entschuldungsvergleichs, - das Ausarbeiten eines individuellen Entschuldungsplanes sowie ggf. - das Ausstellen einer Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Insolvenzeröffnungsverfahren
Die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren umfasst u.a.
- die vollständige Bearbeitung des amtlichen Antragsformular, - die Antragstellung, - die Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren sowie - die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Insolvenzverfahren
Im eröffneten Insolvenzverfahren vertreten wir u.a. Ihre Interessen und wachen über die Einhaltung Ihrer Schuldnerrechte.
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