Insolvenzrecht: Wirkung der Restschuldbefreiung

 

Nach der erteilten Restschuldbefreiung kann die Schuld nicht mehr gegen den Schuldner durchgesetzt werden. Es entsteht eine sogenannte unvollkommene Verbindlichkeit, dass heißt, der Schuldner kann theoretisch immer noch erfüllen, der Gläubiger kann die Leistung jedoch nicht mehr erzwingen (vollstrecken).



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