Unsere Berliner Kanzlei ist speziell auf die schnelle Bearbeitung von Verbraucher- (Privat-) Insolvenzverfahren ausgerichtet und deutschlandweit tätig. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Vertretung von Schuldnern gegenüber Gläubigern, Behörden und Gerichten.
Unsere Berufsträger werden von verschiedenen Berliner Amtsgerichten zu Treuhändern (Insolvenzverwaltern) bestellt und können daher bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren auf umfassende Kenntnisse zurückgreifen. Wir verfügen über das notwendige „Know How“ die modernen Arbeitsmittel, wie besonders geschulte Mitarbeiter und EDV-Software, um unsere Dienstleistungen mit hoher Qualität und Effizienz zu erbringen.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen kostenfreien Vor-Termin mit uns.
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - Finalitätsprinzip - Zustand nach Tumorentfernung - Heilungsbewährung - abgrenzbare und nennenswerte Schäden an anderen Organen
Wir beraten u.a.: Arbeitsentgelt vor der Insolvenz / Insolvenzgeld / Arbeitsentgelt während der Insolvenz / Freistellung während der Insolvenz / Urlaub während der Insolvenz / Kündigung während der Insolvenz / Betriebsübergang während der Insolvenz
Liegen Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter in wechselnden Arbeitsschichten, arbeiten die Arbeitnehmer „ununterbrochen“ im Sinne von § 7 Abs. 1 TVöD und haben deshalb Anspruch auf die Wechselschichtzulage.
Bundesverfassungsgericht wird nicht nur die Hartz-IV-Leistungen für Kinder, sondern auch die von Erwachsenen und damit die Berechnungsgrundlage für die Sozialhilfe überprüfen.
Hat ein bevollmächtigter Vertreter der Gewerkschaft die verspätete Klageerhebung verschuldet, kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Der Arbeitnehmer muss sich das Verschulden des Gewerkschaftsvertreters zurechnen lassen.