Insolvenzgericht
Das Insolvenzgericht ist für das Insolvenzverfahren sachlich zuständig. Funktionell zuständig sind der Richter, der Rechtspfleger und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Allgemein obliegen dem Insolvenzgericht folgende Aufgaben:
· Eröffnung bzw. Ablehnung des Insolvenzverfahrens
· Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters
· Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters
· Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens
· Einberufung des Gläubigerversam
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