Hausrat in der Insolvenz

Muss der Hausrat im Insolvenzverfahren verwertet werden?


Nicht zur Insolvenzmasse gehören – wie sich bereits aus § 36 InsO ergibt – die Gegenstände, die unpfändbar sind sowie die Sachen, die zum gewöhnlichen Haushalt gehören und nach § 812 ZPO nicht gepfändet werden sollen. Diese Pfändungsverbote beruhen auf den durch diese Gegenstände eng verbundenen personenrechtlichen Elementen, sowie auf dem sozialstaatlich gebotenen Existenzschutz für die Betroffenen.



Übersicht Übersicht: News


Riester-Rente und Insolvenz  zurueck: Riester-Rente und Insolvenz vor: Arbeitsverträge in der Verbraucherinsolvenz Arbeitsverträge in der Verbraucherinsolvenz


Copyright© Leonhard Thierfelder Wessels Rechtsanwälte 2010 | Seite drucken: Hausrat in der Insolvenz | Seite einem Freund senden: Hausrat in der Insolvenz

Zurück zur Startseite