Gebühren
Was unsere Leistungen kosten
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Egal wohin Sie sich wenden: Rechtsberatung und Vertretung kostet Geld. Vergleichen Sie daher genau den Preis mit der angebotenen Dienstleistung. Fragen Sie vor Ihrer Auftragserteilung und vor Unterzeichnung einer Vollmacht nach den Kosten.
Nur seriöse Anbieter haben keine Scheu die Kosten ihrer Leistungen auch darzustellen. Wir treten für Transparenz unserer Kosten ein und vermeiden so gleich zu Beginn falsche Vorstellungen.
Erstberatung / Erstgespräch
Wir vereinbaren in der Regel zu Beginn unserer Tätigkeit ein Vorgespräch, in dem wir Art und Umfang unserer Tätigkeit abstimmen und erörtern. Diese Erstberatung / Erstgespräch ist kostenfrei. Soweit im Einzelfall gesondert Gebühren vereinbart werden, werden diese später angerechnet.
Außergerichtliche Verhandlungen Verbraucherinsolvenz
Wir prüfen zunächst stets, ob bei Ihnen Beratungshilfeberechtigung vorliegt. Hierzu bitten wir Sie, einen Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts beizubringen. Bei vorliegender Berechtigung, rechnen wir ausschließlich über Beratungshilfe ab.
Ohne Beratungshilfeberechtigung schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung in nachfolgender Höhe ab. Der Gesamtbetrag muss während der laufenden außergerichtlichen Verhandlungen im Mandat gezahlt werden. Teilzahlungen sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
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bis zu 5 Gläubiger
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300,00 € zzgl. MwSt. = 357,00 €
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von 6 bis 10 Gläubiger
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450,00 € zzgl. MwSt. = 535,50 €
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von 11 bis 15 Gläubiger
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600,00 € zzgl. MwSt. = 714,00 €
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über 15 Gläubiger
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750,00 € zzgl. MwSt. = 892,50 €
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Insolvenzeröffnungsverfahren Verbraucher- und Regelverfahren
Für die Bearbeitung des amtlichen Formulars, die Antragstellung, die Vertretung im Verfahren über ein Schuldenbereinigungsplan und die Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren vereinbaren wir eine Gebühr in Höhe von 250,00 € zzgl. MwSt = 297,50 €. Der Gesamtbetrag muss vor Antragstellung gezahlt werden. Teilzahlungen sind auch hier nach Vereinbarung möglich.
Vertretung im Insolvenzverfahren
Für die Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren vereinbaren wir eine Vergütung in Höhe von 200,00 € zzgl. MwSt. = 238,00 €. Die Zahlung der Vergütung kann während des Insolvenzverfahrens aus dem Unpfändbaren erfolgen.
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