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Fragen zur neuen Pflegeversicherung

 

Werden Betreuung und Beratung verbessert?

Ab dem 01.01.2009 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein neuer Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeberatung hat nach der gesetzlichen Konzeption aber nicht nur die Funktion der auch bereits vor der Reform von den Pflegekassen geschuldeten Beratung und Aufklärung bei der Antragstellung. Stattdessen soll durch die Pflegeberatung eine umfassende Koordinierung sämtlicher Leistungen aller Leistungsträger geschaffen werden, sodass die Pflegebedürftigen sämtliche Leistungen, die sie von verschiedenen Trägern beanspruchen können, gleichsam wie aus einer Hand erhalten. Außerdem ist der Pflegeberater nicht nur bei der Bedarfsanalyse beteiligt, sondern auch bei der Antragstellung und bei der späteren Durchführung der Leistungen. So ergibt sich ein umfassendes Fallmanagement zu Gunsten der Betroffenen.

Wo findet man den Pflegeberater?

Grundsätzlich sollen die Pflegeberater bei den Pflegestützpunkten angesiedelt werden. Wenn noch kein Pflegestützpunkt eingerichtet wurde, hat die Pflegekasse dafür Sorge zu tragen, dass die bei ihr Versicherten gleichwohl in den Genuss der Pflegeberatung kommen. Gibt es Dissonanzen zwischen dem Pflegeberater und dem Betroffenen, kann dieser auch einen anderen Pflegeberater in einem anderen Ort aufsuchen. Eine starre örtliche Zuständigkeit ist nicht vorgesehen.

Welchen Zweck hat die Einrichtung von Pflegestützpunkten neben der Einführung der Pflegeberatung?

Nach dem Konzept der Reform sollen die neuen Pflegestützpunkte jedem Pflegebedürftigen möglichst flächendeckend und wohnortnah zur Verfügung stehen. In den Pflegestützpunkten soll zum einen der Pflegeberater angesiedelt sein, zum anderen sollen sämtliche anderen an der Versorgung des Pflegebedürftigen beteiligten Leistungsträger sowie zusätzlich kommunale Einrichtungen, Religions- und Glaubensgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, andere ehrenamtliche Organisationen etc. an der Arbeit in den Pflegestützpunkten beteiligt werden.

Muss man Pflegeberatung und Fallmanagement in Anspruch nehmen?

Nein. Der Betroffene erhält zwar einen Anspruch auf Pflegeberatung, wird aber nicht zur Inanspruchnahme verpflichtet.

Werden die Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung jetzt öfter erhöht?

Die Dynamisierungsklausel ermächtigte die Bundesregierung in der alten Fassung lediglich dazu, die Höhe Leistungen der sozialen Pflegeversicherung mit Zustimmung des Bundesrates anzupassen, ohne eine entsprechende Verpflichtung auszusprechen. Die Neuregelung sieht zwar auch keine direkte Verpflichtung zur Anpassung vor, verpflichtet die Bundesregierung aber wenigstens dazu, ab 2014 alle drei Jahre zu überprüfen, ob eine Anpassung der Leistungshöhe notwendig ist. Als Orientierungswert soll dabei die kumulierte Preisentwicklung in den letzten drei Kalenderjahren dienen. Die Anpassung darf aber nicht die Bruttolohnentwicklung innerhalb desselben Zeitraums übersteigen.

Bessert sich die Lage von Demenzkranken und anderen Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung?

Die Situation dieser Personengruppe wird durch die Reform nachhaltig verbessert: Es werden nicht nur die zusätzlichen Betreuungsleistungen von bislang lediglich bis zu 460 EUR pro Jahr auf bis zu 1.200 EUR oder sogar 2.400 EUR jährlich erhöht. Es werden außerdem vor allem solche Personen in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezogen, die, weil sie nicht die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI erfüllen, bislang keinerlei Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen konnten. Darüber haben jetzt sämtliche Bezieher von zusätzlichen Betreuungsleistungen einen Anspruch auf einen Beratungsbesuch, wie er den Beziehern von Pflegegeld zusteht. Außerdem steht Betroffenen, die in einem Pflegeheim versorgt werden, bei Zahlung eines Vergütungszuschlags für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf durch ihren Kostenträger nunmehr ein Anspruch gegen die Einrichtung auf die Erbringung zusätzlicher Betreuungs- und Aktivierungsleistungen zu.

Ändert sich etwas für Behinderte, die nicht in einem Pflegeheim, sondern in einer Behinderteneinrichtung versorgt werden müssen?

Wird ein Behinderter in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in der die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung des Betroffenen im Vordergrund stehen, versorgt, ändert sich für ihn durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Hinblick auf die Leistungen der Pflegeversicherung nichts. Wird dagegen ein behindertes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, häuslich gepflegt, kann die vollstationäre Kurzzeitpflege ausnahmsweise nicht nur in einem zugelassenen Pflegeheim, sondern stattdessen in einer nicht nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtung in Anspruch genommen werden, wenn diese für die Belange behinderter Menschen besser geeignet ist.

Können mehrere Pflegebedürftige Sachleistungen auch gemeinsam in Anspruch nehmen?

Ja. Durch die Reform wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehrere Pflegebedürftige Pflegeleistungen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistungen beziehen können. Soweit durch die gemeinsame Inanspruchnahme Einsparungen entstehen, können die Pflegebedürftigen diese nutzen, um auch Betreuungsleistungen als Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Das gilt aber nur, wenn sowohl die erforderliche Pflege als auch die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung für jeden beteiligten Pflegebedürftigen sichergestellt ist. Flankierend zu diesen leistungsrechtlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen für eine leistungsgerechte Abrechnung der entsprechenden Sachleistungen geschaffen.

Ändert sich etwas bei Verhinderungen der Pflegeperson?

Ja. Verhinderungspflege kann nach der Neuregelung bereits nach einer Vorpflegezeit von nur noch einem halben Jahr in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen nicht mehr wie bisher zunächst ein ganzes Jahr pflegen und versorgen muss, bevor sie beispielsweise in Urlaub fahren kann. Während der Verhinderung werden dann zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung erbracht, um einen Engpass in der Versorgung des Betroffenen zu verhindern.

Woran lässt sich die Qualität eines Pflegeheims erkennen?

Zukünftig werden die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen kostenfrei im Internet oder in anderer geeigneter Weise veröffentlicht, damit der Pflegebedürftige, seine Angehörigen oder andere Personen, die sich um seine Versorgung kümmern, einen schnellen Überblick erhalten. Außerdem sind das Datum und die Ergebnisse der Überprüfungen an gut sichtbarer Stelle in den Pflegeheimen auszuhängen. Zudem sieht die Neuregelung vor, dass nach Vereinbarung der Spitzenverbände ein für Laien leicht verständliches Bewertungssystem geschaffen wird. Als Beispiele nennt der Gesetzentwurf das Sterne-System, das für Hotels besteht, oder eine Ampel- System.



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NEWS

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Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft (BGH, Urteil v. 19.03.2009 - IX ZR 58/08 -
 
Arzthaftungsrecht: Beweislastumkehr durch schwerwiegenden Befunderhebungsfehler (03.06.2010)
BGH, Urteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08 –
 
Arbeitsrecht Sozialrecht: Insolvenzgeld (03.06.2010)
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Arbeitsrecht Insolvenzrecht: Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeiten (03.11.2009)
Wir beraten u.a.: Arbeitsentgelt vor der Insolvenz / Insolvenzgeld / Arbeitsentgelt während der Insolvenz / Freistellung während der Insolvenz / Urlaub während der Insolvenz / Kündigung während der Insolvenz / Betriebsübergang während der Insolvenz
 
Arbeitsrecht: Wechselschichtzulage nach TVöD (31.10.2009)
Liegen Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter in wechselnden Arbeitsschichten, arbeiten die Arbeitnehmer „ununterbrochen“ im Sinne von § 7 Abs. 1 TVöD und haben deshalb Anspruch auf die Wechselschichtzulage.
 
Arbeitsrecht: Sonderformen der Arbeit (§ 7 TVöD) (31.10.2009)
 
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Entgeltsteigerung aufgrund von Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP)?
 
Arbeitsrecht Sozialrecht: Ortsübliche Vergütung in der Pflege (21.10.2009)
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Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob Hartz IV gegen das Grundgesetz verstößt. (21.10.2009)
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Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen Klage erfolgreich
 
Sozialrecht: Unfallversicherung Berufsgenossenschaft Arbeitsunfall (20.10.2009)
Arbeitsunfall bei einer gemischten (privat und betrieblich motivierten) Verrichtung?
 
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Medizinrecht: Heilmittelwerbung § 11 HWG (10.09.2009)
Abbildung von Ärzten in Berufskleidung
 
Arbeitsrecht: Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage (07.07.2009)
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Arbeitsrecht / Sozialrecht: Kurzarbeit (30.06.2009)
arbeitsrechtliche Anordnung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
 
Verbraucherinsolvenz: Versicherungen der Altersvorsorge (28.06.2009)
Pfändungsschutz von Versicherungen die der Altersvorsorge dienen im Insolvenzverfahren
 
Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) (24.02.2009)
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Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung (18.02.2009)
Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg vom 04.12.2008
 
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R (12.02.2009)
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer - Personenidentität zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer
 
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer (23.01.2009)
 
Krankenversicherung - Höhe des Krankengeldes bei Künstlern und Publizisten (23.01.2009)
 
Sozialrecht: Familienversicherung (19.01.2009)
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
 
Sozialrecht: Entgeltfortzahlung und Krankengeld (17.01.2009)
Wer zahlt, wenn das Kind aufgrund Erkrankung betreut werden muss?
 
Neuregelungen zum 1. Januar 2009 (15.01.2009)
Arbeit und Soziales
 
Sozialrecht: Gesundheitsfond ab 01.01.2009 (06.01.2009)
(Versicherte, Selbstständige, Arbeitgeber)
 
Arbeitsrecht /Sozialrecht unwiderrufliche Freistellung (29.11.2008)
Die Sozialversicherungspflicht soll auch bei einer unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers nach dem BSG nicht entfallen
 
Sozialrecht: Krankengeld, Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) (03.11.2008)
 
Sozialrecht: Vorsicht vor Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe (SGB III) (03.11.2008)
 
Sozialrecht: Anrechnung von Einkommen und Vermögen (03.11.2008)
Was ist Einkommen und was ist Vermögen? Wie werden sie angerechnet?
 
Eckpunkte ALG II (Hartz IV) (03.11.2008)
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Änderungen im Sozialrecht 2006 (03.11.2008)
Riesterrente * ALG I * Beitragsbemessung
 
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Bundeskabinett beschließt grundlegende Reform im Insolvenzrecht (12.02.2008)
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Pfändungsschutz für Bankkonto (11.02.2008)
Bundestag berät Kontopfändungsschutz
 
Baudarlehen mit Zweckbindung in der Insolvenz (06.02.2008)
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Arbeitseinkommen in der Verbraucherinsolvenz (08.01.2008)
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Der Treuhänder in der Insolvenz (03.01.2008)
Aufgaben des Treuhänders während des Verbraucherinsolvenzverfahrens
 
Unterhaltsansprüch in der Verbraucherinsolvenz (21.12.2007)
Gehören Unterhaltsansprüche des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz in die Insolvenzmasse?
 
Arbeitsverträge in der Verbraucherinsolvenz (21.12.2007)
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Hausrat in der Insolvenz (05.12.2007)
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Ist die Riester-Rente Verbraucherinsolvenz fest?
 
Forderungen aus Versicherungsverträgen in der Insolvenz (05.12.2007)
Werden monatliche Auszahlungsbeträge vom Insolvenzbeschlag erfasst?
 
Die Wohnung des Schuldners (05.12.2007)
Mietverträge in der Verbraucherinsolvenz
 
Bankverträge in der Verbraucherinsolvenz (24.11.2007)
Muss ein Girovertrag in der Verbraucherinsolvenz gekündigt werden?
 
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO (22.11.2007)
Eröffnungsgrund - Insolvenzverfahren
 
Anwendungsbereich - Verbraucherinsolvenz (22.11.2007)
Für wen gilt das vereinfachte Insolvenzverfahren