Drohende Zahlungsunfähigkeit
Nach § 18 InsO liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Dieser Insolvenzgrund soll die Möglichkeit schaffen, bei einer sich bereits abzeichnenden Insolvenz Gegenmaßnahmen einzuleiten, die eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen und nicht die Zerschlagung von Vermögenswerten zur Folge haben.
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