Der Treuhänder in der Insolvenz
Aufgaben des Treuhänders während des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Im Verbraucherinsolvenzverfahren tritt an die Stelle des eigentlichen Insolvenzverwalters ein Treuhänder mit spezifischen Befugnissen, die auf die besonderen Problem im vereinfachten Insolvenzverfahren Rücksicht nehmen und vor allem die Gerichte entlasten sollen.
Die wesentlichen Aufgaben des Treuhänders sind hierbei:
- Übernahme der Insolvenzmasse (§ 148 InsO),
- Aufstellung der Verzeichnisse und der Vermögensübersicht (§§ 151 ff. InsO),
- Vorbereitung des Prüfungstermins und Anmeldung von Forderungen (§§ 174 ff. InsO)
- Unterhaltsleistungen an den Schuldner (§ 100 InsO),
- Aufnahme und Fortsetzung von Prozessen (§§ 85 ff. InsO) sowie
- Verwertung der Masse und Abwicklung vertraglicher Beziehungen (§§ 103 ff., 159 ff. InsO).
Wichtige Aufgaben des Insolvenzverwalters wurden im Verbraucherinsolvenzverfahren auf die Gläubiger verlagert. So wurden diesen die Anfechtung von Rechtshandlungen nach §§ 129 – 147 InsO übertragen. Der Treuhänder kann jedoch vom Gläubigerausschuss mit der Anfechtung beauftragt werden.
Ebenso wurde dem Treuhänder die Verwertungsmöglichkeit von Gegenständen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, entzogen. Der Treuhänder kann jedoch im Verbraucherinsolvenzverfaren den absonderungsberechtigten Gläubigern eine Frist zur Verwertung setzen. Nach erfolglosem Fristablauf steht dem Treuhänder die Verwertung dieser Gegenstände zu.
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