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Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe hat große Zweifel an Hartz IV
Das Bundesverfassungsgericht sieht Kinder von Langzeitarbeitslosen durch die Hartz-IV-Regelsätze teilweise unterversorgt. Dies habe die mündliche Verhandlung über Klagen zur Höhe der Bezüge für Kinder ergeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gestern in Karlsruhe.
Die errechneten Mittel für Kinder reichten schlicht nicht aus.
Der Erste Senat prüfe dabei erstmals auch die Inhalte und Grenzen des "Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums". Papier sagte, das Gericht könne "den Gesetzgeber sicher nicht auf Euro und Cent korrigieren". Es müsse aber entscheiden, ob insbesondere der Kinderregelsatz dazu geeignet sei, "einem Kind ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ermöglichen". Die Verfassungsrichter prüfen aber nicht nur die Leistungen für Kinder unter 14 Jahren, sondern auch die Sätze für alleinstehende Erwachsene und in Partnerschaft lebende.
Sollte Karlsruhe entscheiden, dass die Leistungen neu berechnet werden müssen, kommen auf den Staat Mehrbelastungen in Milliardenhöhe zu. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Papier äußerte Zweifel an der Methode, den monatlichen Regelsatz von 359 Euro für Bezieher des Arbeitslosengeldes II zu bestimmen. Ihm komme es vor, als würden die vorgesehenen Ansätze zum Beispiel bei Kleidung und der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs so zugeschnitten, damit genau dieser festgelegte Betrag herauskomme.
In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit Hartz IV aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. Nur der Kläger aus Hessen war in Karlsruhe erschienen. Er fragte, wie er an der Gesellschaft "teilhaben" solle, wenn seine dreiköpfige Familie mit nur 700 Euro im Monat leben müsse. Sein Anwalt Lutz Schäfer sagte: "Es langt nicht." In der Verhandlung erklärte er, dass es bei der Feststellung des Bedarfs der Leistungsempfänger "gravierende Fehler" gebe. Zudem kollidierten die Regelungen mit der Verfassung.
Dass der pauschale Betrag, den Hartz-IV-Empfänger bekommen, gegen den Gleichheitsgrundsatz, die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt, hatten auch das Landessozialgericht in Hessen und das Bundessozialgericht in Kassel befunden und die Klagen der Familien dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Die Bundesregierung verteidigte die Hartz-IV-Sätze. Die Leistungen für Erwachsene seien "ausreichend und korrekt ermittelt", sagte der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Detlef Scheele. Was für den Mindestbedarf relevant sei, lasse sich nicht mathematisch berechnen. Dies hänge auch vom Wohlstand einer Gesellschaft und von Wertentscheidungen des Gesetzgebers ab. Die Bundesregierung bemühe sich aber, die Methodik weiterzuentwickeln.
Mehrere Wohlfahrtsverbände forderten eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder. Der Generalsekretär des Deutschen Caritas-Verbandes, Georg Cremer, sagte, die Bundesregierung müsse handeln, unabhängig davon, wie das Gericht entscheide. Nach Berechnungen des Verbandes müssten die Sätze für Kinder - je nach Altersgruppe - um 21 bis 42 Euro angehoben werden. Das würde rund 750 Millionen Euro im Jahr kosten. Zudem müsse die Möglichkeit für Kinder und Erwachsene geschaffen werden, dass sie neben ihren Hartz-IV-Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen zusätzliche Hilfe beantragen können.
Auch der Präsident des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche, Klaus-Dieter Kottnik, forderte die Regierung auf, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder an deren Bedürfnisse anzupassen. Beträge, die Familien nicht den Spielraum ließen, ihren Nachwuchs im Sportverein anzumelden, gingen an den Bedürfnissen der Kinder vorbei.
Der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, Wolfgang Gern, sagte im Südwestrundfunk, die Kinderarmut habe sich seit der Einführung von Hartz IV verdoppelt. Das sei eine "skandalöse Situation".
Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband sind die geltenden Sätze "Armutssätze", mit denen man kein Kind über den Monat bringen könne, teilte der Verband mit.
(Quelle: Berliner Morgenpost Mittwoch, 21. Oktober 2009 05:54)
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