Home
Rechtsanwälte
Medizin- und
Gesundheitsrecht
Sozialversicherung
und Sozialrecht
Weitere Rechtsgebiete
Urteile
Arbeitsrecht
BUNDESARBEITSGERICHT
Urteil vom 16.2.2010, 3
AZR 118/08
BUNDESARBEITSGERICHT
Urteil vom 5.8.2009, 10
AZR 483/08
Tariflicher
Abfindungsanspruch bei
Personalabbau im
öffentlichen Dienst der
neuen Bundesländer
Medizinrecht
Sozial-/Sozialversicherungsrecht
Rechtslexikon
Muster / Formulare
Stellenangebote
Anfrage
diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System

HomeKontaktNewsSitemapImpressum
SUCHE

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.8.2009, 10 AZR 483/08

Anspruch auf Weihnachtsgeld auf Grund betrieblicher Übung - ablösende Betriebsvereinbarung


Tatbestand

1 

Die Parteien streiten über eine Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für das Jahr 2006 in rechnerisch unstreitiger Höhe von 894,00 Euro brutto.

2 

Die Beklagte stellt Fleisch- und Wurstwaren her. Der Kläger ist bei ihr und ihrer Rechtsvorgängerin seit 1969 als Angestellter beschäftigt. Über zehn Jahre lang zahlte die Beklagte ihm und ihren anderen Arbeitnehmern jeweils mit der Vergütung für November Weihnachtsgeld in Höhe eines gleichbleibenden Prozentsatzes der Bruttomonatsvergütung. Zuletzt erhielt der Kläger im Jahr 2005 Weihnachtsgeld iHv. 894,00 Euro brutto. Am 21. November 2006 schloss die Beklagte mit dem Betriebsrat folgende Betriebsvereinbarung:

        

„Mit Blick auf die schwierige Lage, in der sich die L aufgrund der eingeschränkten Funktionsfähigkeit der neu errichteten Rohwurstproduktionsanlage gegenwärtig befindet, vereinbaren die Betriebspartner mit einer Geltung für alle im Unternehmen tätigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wie folgt.

        

1.   

Für das Kalenderjahr 2006 wird keine Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) gezahlt.

        

2.   

Diese Vereinbarung beschränkt sich auf das Kalenderjahr 2006.“

3 

Für das Jahr 2006 erhielten der Kläger und die anderen Arbeitnehmer der Beklagten kein Weihnachtsgeld.

4 

Der Kläger ist der Auffassung, die Beklagte schulde ihm aus betrieblicher Übung Weihnachtsgeld für das Jahr 2006. Durch die jahrelange vorbehaltlose Zahlung des Weihnachtsgeldes sei ein vertraglicher Anspruch auf Weihnachtsgeld begründet worden. Dieser Anspruch sei durch die Betriebsvereinbarung vom 21. November 2006 für das Jahr 2006 nicht aufgehoben worden.

5 

Der Kläger hat zuletzt beantragt,

        

die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 894,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2006 zu zahlen.

6 

Die Beklagte hat zu ihrem Klagabweisungsantrag die Auffassung vertreten, die Betriebsvereinbarung vom 21. November 2006 hindere einen Anspruch des Klägers auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2006. Es gelte die Auslegungsregel, dass eine betriebliche Übung im Zweifel einen stillschweigenden Abänderungsvorbehalt zugunsten einer Betriebsvereinbarung enthalte. Die bloße wiederholte Gewährung freiwilliger Leistungen durch den Arbeitgeber könne nicht so ausgelegt werden, dass der Arbeitgeber diese Leistungen losgelöst von seiner konkreten wirtschaftlichen Situation und ohne Vorbehalt anderweitiger Absprachen mit dem Betriebsrat erbringen wolle. Im Entscheidungsfall lägen keine Umstände vor, die ein Abweichen von der Auslegungsregel rechtfertigen könnten.

7 

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und der Klage stattgegeben. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision begehrt die Beklagte die Wiederherstellung des Urteils des Arbeitsgerichts. Der Kläger beantragt, die Revision der Beklagten zurückzuweisen.

Entscheidungsgründe

8 

Die Revision der Beklagten hat keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben.

9 

I. Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass dem Kläger aus betrieblicher Übung Weihnachtsgeld für das Jahr 2006 zusteht. Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen besteht die Regel, dass eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 368 f.). Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Beklagte habe sich nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung vertraglich zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet, weil sie dem Kläger und ihren anderen Arbeitnehmern seit über zehn Jahren bis zum Jahr 2005 Weihnachtsgeld gezahlt habe, hat die Beklagte auch nicht mit Revisionsrügen angegriffen.

10 

II. Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der Anspruch des Klägers auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2006 nicht durch die Betriebsvereinbarung vom 21. November 2006 aufgehoben worden. Auf die Wirksamkeit dieser Betriebsvereinbarung kommt es nicht an. Die Frage, ob die Vereinbarung der Betriebsparteien, dass für das Jahr 2006 kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, sich im Rahmen ihrer Regelungskompetenz gehalten hat, bedarf deshalb keiner Antwort. Bei dem Anspruch auf Weihnachtsgeld handelt es sich nicht um einen Anspruch auf eine Sozialleistung, sondern um einen Vergütungsanspruch. Es gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - mwN, DB 2009, 1602). Gegenüber den Regelungen einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Vergütungsansprüche Vorrang (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18).

11 

1. Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (vgl. 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - mwN, NZA 2009, 601). Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation kann nur durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden. Da eine dreimalige vorbehaltlose Gratifikationszahlung den Arbeitgeber vertraglich zur Leistung verpflichtet, kann er einen nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung entstandenen Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld ebenso wie einen im Arbeitsvertrag geregelten Weihnachtsgeldanspruch auch nur durch Kündigung oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigen. Der nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung entstandene Rechtsanspruch ist kein vertraglicher Anspruch minderer Rechtsbeständigkeit. Der Arbeitgeber kann ihn daher im Vergleich zu einem durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers nicht unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - aaO; vgl. Henssler FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 683, 706; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 225). Deshalb ist ein durch betriebliche Übung begründeter Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ebenso wie ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Entgeltanspruch des Arbeitnehmers ohne entsprechende Abrede der Arbeitsvertragsparteien auch nicht grundsätzlich „betriebsvereinbarungsoffen“. Einer solchen Annahme steht darüber hinaus auch entgegen, dass die Grundsätze der betrieblichen Übung ohne Unterschied gelten, ob in einem Betrieb ein Betriebsrat gebildet oder nicht gebildet ist und ob ein Betrieb hinsichtlich der Zahl der wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer die Voraussetzungen des § 1 BetrVG zur Wahl eines Betriebsrats erfüllt oder ob es sich um einen Kleinstbetrieb handelt.

12 

2. Will ein Arbeitgeber verhindern, dass im Verhältnis zu einer Betriebsvereinbarung das Günstigkeitsprinzip gilt und dem Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Abreden über eine Sonderzahlung gegenüber den in einer Betriebsvereinbarung getroffenen Regelungen Vorrang haben, darf er die Sonderzahlung nicht jahrelang ohne jeden Vorbehalt leisten.

13 

a) Auch eine mündliche oder durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49). Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) daraus ergeben, dass die Klausel nicht klar und verständlich ist. Die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen müssen in einer Vertragsklausel deshalb so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen. Eine Klausel hat vielmehr im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners so eindeutig und so verständlich wie möglich darzustellen (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - aaO).

14 

b) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Widerrufsvorbehalt, der das Recht des Arbeitgebers begründen soll, versprochene Leistungen einseitig zu ändern, dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen und hinsichtlich der Voraussetzungen und des Umfangs der vorbehaltenen Änderungen so konkret formuliert sein muss, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, was gegebenenfalls „auf ihn zukommt“ (vgl. 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - BAGE 113, 140, 146). Ebenso muss der Arbeitgeber einen Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen, der einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf künftige Leistungen ausschließen soll, so klar und verständlich abfassen, dass der Arbeitnehmer gemäß dem Sinn und Zweck des Transparenzgebots den Vertragsinhalt sachgerecht beurteilen und erkennen kann, dass er keinen Rechtsanspruch auf künftige Leistungen hat (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 41; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 274 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26).

15 

c) Will ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Sonderzahlung unter dem Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung leisten, muss dieser Vorbehalt ebenso wie ein Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen. Bringt der Arbeitgeber nicht hinreichend klar und verständlich zum Ausdruck, dass er die Sonderzahlung „betriebsvereinbarungsoffen“ leisten will, kann ein „durchschnittlicher“, verständiger Arbeitnehmer dies nicht erkennen. Der Auffassung der Beklagten, ein verständiger Arbeitnehmer müsse auch ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt des Arbeitgebers annehmen, dass ein durch betriebliche Übung begründeter Anspruch auf eine Sonderzahlung durch eine Betriebsvereinbarung geändert oder aufgehoben werden könne, trägt nicht. Die Arbeitsvertragsparteien sind rechtlich nicht befugt, das Verhältnis der Betriebspartner untereinander zu regeln, unabhängig davon, ob die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beschränkt oder erweitert werden sollen. Eine derartige Befugnis widerspräche dem System der Betriebsverfassung (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 263/08 - ZIP 2009, 1294). Gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Aufgrund dieser Regelungssperre sind die Betriebsparteien regelmäßig gehindert, Betriebsvereinbarungen über Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen abzuschließen. Die Regelung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld durch Tarifvertrag ist üblich. Selbst wenn der in § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verankerte Tarifvorrang nicht sperrt oder ein Tarifvertrag gemäß § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen über Sonderzahlungen ausdrücklich zulässt, muss ein verständiger Arbeitnehmer daraus noch nicht schließen, eine ihm ohne einen Vorbehalt des Arbeitgebers geleistete Sonderzahlung stehe unter dem „stillschweigenden“ Vorbehalt einer ablösenden freiwilligen Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG.

16 

d) Ohne Bedeutung ist, dass der Anspruch des Klägers auf Weihnachtsgeld durch betriebliche Übung schon vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 begründet worden ist. Zwar unterliegen Vorbehalte eines Arbeitgebers bei der Leistung von Sonderzahlungen an seine Arbeitnehmer erst unter der neuen Gesetzeslage den Bindungen des AGB-Rechts und müssen einer Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB standhalten. Die Beklagte hat dem Kläger jedoch auch nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in den Jahren 2002 bis 2005 - und damit mehr als dreimal - jeweils mit der Vergütung für November Weihnachtsgeld ohne einen dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügenden Vorbehalt gezahlt.

        

    Dr. Freitag    

        

    Marquardt    

        

    Brühler    

        

        

        

    Rudolph    

        

    Alex    

        

        

Copyright© Leonhard Thierfelder Wessels Rechtsanwälte 2010 | Seite drucken: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.8.2009, 10 AZR 483/08 | Seite einem Freund senden: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.8.2009, 10 AZR 483/08

NEWS

Nahtlosigkeitsregelung, § 125 SGB III (05.05.2011)
Arbeitslosengeld nach Auslaufen des Krankengeldes (Aussteuerrung)
 
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.2.2010, 3 AZR 118/08 (19.02.2011)
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner - betriebliche Übung
 
Fragen zur neuen Pflegeversicherung (14.02.2011)
 
Sozialrecht: Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) (14.02.2011)
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - Finalitätsprinzip - Zustand nach Tumorentfernung - Heilungsbewährung - abgrenzbare und nennenswerte Schäden an anderen Organen
 
Rentenversicherungspflicht: Beschäftigung von Studenten (14.02.2011)
Fragen zur Sozialversicherungspflicht von beschäftigten Studenten
 
Sozialrecht: Sonderkündigung bei Sonderbeitrag § 175 SGB V (14.02.2011)
Wenn die gesetzlichen Krankenkassen zur Kasse bitten und Sonderbeiträge erheben
 
Anspruch auf Krankengeld (14.02.2011)
 
Hartz IV: Anrechnung von Schmerzensgeld (14.02.2011)
Die Berücksichtigung eines aus einer Schmerzensgeldzahlung stammenden Vermögens bedeutet in der Regel eine besondere Härte für den Alg II-Bezieher.
 
Eckpunkte Alg II (Hartz IV) (14.02.2011)
Leistungshöhe - Leistungsvoraussetzung - Anrechnung - Schonvermögen
 
Arbeitsrecht /Sozialrecht unwiderrufliche Freistellung (14.02.2011)
Die Sozialversicherungspflicht soll auch bei einer unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers nach dem BSG nicht entfallen
 
Arbeitsrecht Insolvenzrecht: Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeiten (14.02.2011)
Wir beraten u.a.: Arbeitsentgelt vor der Insolvenz / Insolvenzgeld / Arbeitsentgelt während der Insolvenz / Freistellung während der Insolvenz / Urlaub während der Insolvenz / Kündigung während der Insolvenz / Betriebsübergang während der Insolvenz
 
Sozialrecht: Privat genutzter Dienstwagen (01.12.2010)
Nutzungsvorteil eines privat genutzten Dienstwagens
 
Sozialversicherungspflicht, Beschäftigung, Insolvenz (01.12.2010)
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht: Sozialversicherungspflicht während der Insolvenz
 
Medizinrecht: Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) (01.12.2010)
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
 
Medizinrecht: Der angestellte Arzt im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) (01.12.2010)
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
 
Medizinrecht: Der Vertragsarzt im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) (01.12.2010)
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
 
Medizinrecht: Die Abrechnung im MVZ (01.12.2010)
vertrags- und privatärztliche Abrechnung Medizinischer Versorgungszentren
 
Einkommens- und Vermögensgrenzen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) (02.11.2010)
 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) (02.11.2010)
 
Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 (30.10.2010)
(Versicherte, Selbstständige, Arbeitgeber)
 
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (30.10.2010)
Überblick über der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, § 28 Abs. 1 SGB XI
 
Insolvenzrecht: Mietkaution und Genossenschaftsanteil in der Insolvenz (04.06.2010)
Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft (BGH, Urteil v. 19.03.2009 - IX ZR 58/08 -
 
Arzthaftungsrecht: Beweislastumkehr durch schwerwiegenden Befunderhebungsfehler (03.06.2010)
BGH, Urteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08 –
 
Arbeitsrecht Sozialrecht: Insolvenzgeld (03.06.2010)
Anspruchsvoraussetzung / Höhe / Antrag / Anspruchsübergang
 
Arbeitsrecht: Betriebliche Übung (05.12.2009)
Voraussetzung, Entstehung und Beendigung einer Betrieblichen Übung
 
Arbeitsrecht: Sonderzahlungen während eines Streiks (29.11.2009)
Muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld auch während oder nach einem Streik zahlen?
 
Sozialrecht Arbeitsrecht: Praktikum (14.11.2009)
Sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Praktika
 
Arbeitsrecht: Wechselschichtzulage nach TVöD (31.10.2009)
Liegen Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter in wechselnden Arbeitsschichten, arbeiten die Arbeitnehmer „ununterbrochen“ im Sinne von § 7 Abs. 1 TVöD und haben deshalb Anspruch auf die Wechselschichtzulage.
 
Arbeitsrecht: Sonderformen der Arbeit (§ 7 TVöD) (31.10.2009)
 
Arbeitsrecht / Medizinrecht (30.10.2009)
Entgeltsteigerung aufgrund von Tätigkeitszeiten als Arzt im Praktikum (AiP)?
 
Arbeitsrecht Sozialrecht: Ortsübliche Vergütung in der Pflege (21.10.2009)
Ulla Schmidt: „Ich finde es beschämend, wie schlecht die Arbeit in der Pflege manchmal bezahlt wird.
 
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob Hartz IV gegen das Grundgesetz verstößt. (21.10.2009)
Bundesverfassungsgericht wird nicht nur die Hartz-IV-Leistungen für Kinder, sondern auch die von Erwachsenen und damit die Berechnungsgrundlage für die Sozialhilfe überprüfen.
 
Sozialrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. September 2009 – 1 BvR 1304/09 – (21.10.2009)
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen Klage erfolgreich
 
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.5.2009, B 2 U 12/08 R (20.10.2009)
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Handlungstendenz - gemischte Motivationslage - Kriterium - hypothetische allein betriebliche Verrichtung - Instandsetzung eines Arbeitsgeräts - Vorbereitungshandlung - Betriebsgefahr - Reparatur des eigenen Pkw - Unfall an der betrieblichen Hebebühne
 
Sozialrecht: Einkommen bei Bezug von Alg II (10.10.2009)
Ausgewählte Urteile zur Einkommensanrechnung bei Hartz IV
 
Sozialrecht: Versicherungs- und Beitragspflicht (11.09.2009)
Versicherungs- und Beitragspflicht bei Statusfeststellung mit Beginn der Beschäftigung
 
Medizinrecht: Heilmittelwerbung § 11 HWG (10.09.2009)
Abbildung von Ärzten in Berufskleidung
 
Arbeitsrecht: Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage (07.07.2009)
Hat ein bevollmächtigter Vertreter der Gewerkschaft die verspätete Klageerhebung verschuldet, kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Der Arbeitnehmer muss sich das Verschulden des Gewerkschaftsvertreters zurechnen lassen.
 
Arbeitsrecht / Sozialrecht: Kurzarbeit (30.06.2009)
arbeitsrechtliche Anordnung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
 
Verbraucherinsolvenz: Versicherungen der Altersvorsorge (28.06.2009)
Pfändungsschutz von Versicherungen die der Altersvorsorge dienen im Insolvenzverfahren
 
Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) (24.02.2009)
Skelettschäden, chronische Schmerzsyndrome, Krebskrankheiten, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie psychiatrische Krankheiten
 
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung (18.02.2009)
Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg vom 04.12.2008
 
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 4.7.2007, B 11a AL 5/06 R (12.02.2009)
Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer - Personenidentität zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer
 
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer (23.01.2009)
 
Krankenversicherung - Höhe des Krankengeldes bei Künstlern und Publizisten (23.01.2009)
 
Sozialrecht: Entgeltfortzahlung und Krankengeld (17.01.2009)
Wer zahlt, wenn das Kind aufgrund Erkrankung betreut werden muss?
 
Neuregelungen zum 1. Januar 2009 (15.01.2009)
Arbeit und Soziales
 
Sozialrecht: Anrechnung von Einkommen und Vermögen (03.11.2008)
Was ist Einkommen und was ist Vermögen? Wie werden sie angerechnet?
 
Änderungen im Sozialrecht 2006 (03.11.2008)
Riesterrente * ALG I * Beitragsbemessung
 
Optimierungsgesetz SGB II (Hartz IV) (03.11.2008)
Sozialrecht: Gesetzgeber verschärft Sanktionen und Überwachung
 
Bundeskabinett beschließt grundlegende Reform im Insolvenzrecht (12.02.2008)
Verbraucherinsolvenzverfahren soll vereinfacht werden.
 
Pfändungsschutz für Bankkonto (11.02.2008)
Bundestag berät Kontopfändungsschutz
 
Baudarlehen mit Zweckbindung in der Insolvenz (06.02.2008)
Gehören zweckgebundene Baudarlehen und Bausparverträge in die Insolvenzmasse?
 
Sparverträge in der Insolvenz (06.02.2008)
Sparverträge mit Versorgungscharakter
 
Insolvenzrecht: Wirkung der Restschuldbefreiung (27.01.2008)
 
Insolvenzverfahren und Stundung der Kosten (24.01.2008)
Verfahrensrechtliches zur Kostenstundung
 
Der PKW des Schuldners in der Insolvenz (15.01.2008)
Verliert der Schuldner seinen PKW in der Verbraucherinsolvenz?
 
Arbeitseinkommen in der Verbraucherinsolvenz (08.01.2008)
Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen gilt auch im Insolvenzverfahren
 
Der Treuhänder in der Insolvenz (03.01.2008)
Aufgaben des Treuhänders während des Verbraucherinsolvenzverfahrens
 
Unterhaltsansprüch in der Verbraucherinsolvenz (21.12.2007)
Gehören Unterhaltsansprüche des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz in die Insolvenzmasse?
 
Arbeitsverträge in der Verbraucherinsolvenz (21.12.2007)
Werden Arbeitsverträge von der Verbraucherinsolvenz beendet?
 
Hausrat in der Insolvenz (05.12.2007)
Muss der Hausrat im Insolvenzverfahren verwertet werden?
 
Riester-Rente und Insolvenz (05.12.2007)
Ist die Riester-Rente Verbraucherinsolvenz fest?
 
Forderungen aus Versicherungsverträgen in der Insolvenz (05.12.2007)
Werden monatliche Auszahlungsbeträge vom Insolvenzbeschlag erfasst?
 
Die Wohnung des Schuldners (05.12.2007)
Mietverträge in der Verbraucherinsolvenz
 
Bankverträge in der Verbraucherinsolvenz (24.11.2007)
Muss ein Girovertrag in der Verbraucherinsolvenz gekündigt werden?
 
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO (22.11.2007)
Eröffnungsgrund - Insolvenzverfahren
 
Anwendungsbereich - Verbraucherinsolvenz (22.11.2007)
Für wen gilt das vereinfachte Insolvenzverfahren