Peter Paul Thierfelder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
wurde 1972 in Schwerin geboren. Nach einer Berufsausbildung mit Abitur begann er das Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Berlin. 2000 legte er erfolgreich das 1. und 2003 - nach Absolvierung der Referendarausbildung - das 2. jur. Staatsexamen ebenfalls in Berlin ab. Rechtsanwalt Thierfelder ist seit 2003 Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Berlin.
Rechtsanwalt Thierfelder verfügt über das erforderliche Fachwissen Insolvenzberatungen durchzuführen. Neben der regelmäßigen Teilnahme an insolvenzrechtlichen Fortbildungen, wird er von mehreren Berliner Amtsgerichten zum Treuhänder (Insolvenzverwalter) bestellt. Durch seine treuhänderische Tätigkeit verfügt Herr Thierfelder über umfassende Erfahrungen bei der Bearbeitung von Verbraucherinsolvenzverfahren.
Weitere Kernpunkte seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Sozialrecht sowie das Medizinrecht (Berufsrecht der Gesundheitsfachberufe, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht). Ferner ist er als Dozent an berufsbildenden Einrichtungen für Gesundheitsfachberufe tätig.
Rechtsanwalt Thierfelder ist verheiratet und hat zwei Kinder.
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Leonhard Thierfelder Wessels Rechtsanwälte Rechtsanwalt Peter Paul Thierfelder
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - Finalitätsprinzip - Zustand nach Tumorentfernung - Heilungsbewährung - abgrenzbare und nennenswerte Schäden an anderen Organen
Wir beraten u.a.: Arbeitsentgelt vor der Insolvenz / Insolvenzgeld / Arbeitsentgelt während der Insolvenz / Freistellung während der Insolvenz / Urlaub während der Insolvenz / Kündigung während der Insolvenz / Betriebsübergang während der Insolvenz
Liegen Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter in wechselnden Arbeitsschichten, arbeiten die Arbeitnehmer „ununterbrochen“ im Sinne von § 7 Abs. 1 TVöD und haben deshalb Anspruch auf die Wechselschichtzulage.
Bundesverfassungsgericht wird nicht nur die Hartz-IV-Leistungen für Kinder, sondern auch die von Erwachsenen und damit die Berechnungsgrundlage für die Sozialhilfe überprüfen.
Hat ein bevollmächtigter Vertreter der Gewerkschaft die verspätete Klageerhebung verschuldet, kann die Klage nicht nachträglich zugelassen werden. Der Arbeitnehmer muss sich das Verschulden des Gewerkschaftsvertreters zurechnen lassen.